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   BGH, 16.05.1955 - II ZR 61/54   

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https://dejure.org/1955,3619
BGH, 16.05.1955 - II ZR 61/54 (https://dejure.org/1955,3619)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1955 - II ZR 61/54 (https://dejure.org/1955,3619)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1955 - II ZR 61/54 (https://dejure.org/1955,3619)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.11.1915 - II 269/15

    Nachbesserungsrecht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 16.05.1955 - II ZR 61/54
    Der Kläger brauchte sich nicht auf weitere Abhilfeversuche einzulassen, wenn die Beauftragten der Beklagten mehrfach versucht hatten, die versagenden Maschinen in Ordnung zu bringen (vgl. RGZ 87, 335).
  • RG, 16.10.1924 - IV 260/24

    Sachverständigenbeweis; Armenrecht

    Auszug aus BGH, 16.05.1955 - II ZR 61/54
    Das Berufungsgericht wäre zwar grundsätzlich auch in einem Falle, in dem einem Beweisantrag einer Partei wegen Nichtzahlung eines Kostenvorschusses nicht entsprochen wurde befugt gewesen, die Einholung eines Obergutachtens von Amts wegen anzuordnen (§ 144 ZPO; vgl. RGZ 109, 66 [68]).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 239/62

    Beweislast nach § 635 BGB

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  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 112/68

    Richterwechsel zwischen der letzten mündlichen Verhandlung - Überleitung des

    Die Beweislast dafür, daß diese nach dem Vertrag vorausgesetzte oder zugesicherte Eigenschaft im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war, obliegt, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs dem Käufer, der die Gewährleistungsansprüche erhebt, hier also den Klägern (RGZ 66, 279 f, 285; BGH Urteil vom 16. Mai 1955 - II ZR 61/54; ebenso BGB-RGRK, 11. Aufl., § 459 Anm. 30; Staudinger/Ostler BGB, 11. Aufl., § 459 Anm. 84; den Käufer schlechthin für beweispflichtig halten Brüggemann in HGB-RGRK 2. Aufl., § 377 Anm. 126; Meeske, Die Mängelrüge, 1965, S. 167 ff; Neumann-Duesberg, BB 1967, 1457).
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